Nachrichten aus dem Bereich Pädagogik und Didaktik hörgeschädigter Menschen :
Studierende gesucht für DGS AG
Liebe Studierende,
es soll an einer Grundschule eine DGS AG ins Leben gerufen werden. Es würde sich hier um eine Nachmittagsbetreuung handeln, die dann 1x in der Woche stattfindet und den Kindern ermöglichen soll, spielerisch Gebärdensprache zu lernen.
Hierfür werden Studierende gesucht, gerne Muttersprachler*innen, die Interesse an diesem Projekt haben.
Für weitere Informationen schreiben Sie gerne eine Mail an shk.hgp@gmail.com.
es soll an einer Grundschule eine DGS AG ins Leben gerufen werden. Es würde sich hier um eine Nachmittagsbetreuung handeln, die dann 1x in der Woche stattfindet und den Kindern ermöglichen soll, spielerisch Gebärdensprache zu lernen.
Hierfür werden Studierende gesucht, gerne Muttersprachler*innen, die Interesse an diesem Projekt haben.
Für weitere Informationen schreiben Sie gerne eine Mail an shk.hgp@gmail.com.
Wir trauern um unsere Kollegin Iryna Brodkina.
Am 12.5. wurde unsere Kollegin Iryna Brodkina Opfer eines tragischen Verkehrsunfalls. Iryna war Teilnehmerin der Qualifizierungsmaßnahmen für Dozierende für die Deutsche Gebärdensprache. Seit dem Sommersemester unterrichtete sie als Unterrichtsbeauftragte unsere Studierenden in DGS.
Der Arbeitsbereich verliert mit Iryna eine engagierte und beliebte Kollegin. Unser Mitgefühl gilt besonders Irynas Familie und Freunden.
Der Arbeitsbereich verliert mit Iryna eine engagierte und beliebte Kollegin. Unser Mitgefühl gilt besonders Irynas Familie und Freunden.
Informationen zu schriftlichen Ausarbeitungen
Get Together tauber und schwerhöriger Studierender am 26.04.2022
Liebe Studierende,
wir möchten Sie ganz herzlich zum ersten digitalen Vernetzungstreffen für taube und schwerhörige Studierende aller Fachbereiche einladen. Von 17.00-18.30 Uhr haben Sie die Möglichkeit sich kennenzulernen, auszutauschen und erhalten darüber hinaus noch nützliche Informationen durch das Servicezentrum Inklusion. Es werden Gebärdensprachdolmetscher*innen anwesend sein.
Wir freuen uns auf Sie!
Melden Sie sich gern per Mail an : get-together@uni-koeln.de
https://uni-koeln.zoom.us/j/91516182069?pwd=WnM1cjFqUmhLU0tLbEw1N1RETEpBZz09
Meeting-ID: 915 1618 2069
Passwort: 899399
wir möchten Sie ganz herzlich zum ersten digitalen Vernetzungstreffen für taube und schwerhörige Studierende aller Fachbereiche einladen. Von 17.00-18.30 Uhr haben Sie die Möglichkeit sich kennenzulernen, auszutauschen und erhalten darüber hinaus noch nützliche Informationen durch das Servicezentrum Inklusion. Es werden Gebärdensprachdolmetscher*innen anwesend sein.
Wir freuen uns auf Sie!
Melden Sie sich gern per Mail an : get-together@uni-koeln.de
https://uni-koeln.zoom.us/j/91516182069?pwd=WnM1cjFqUmhLU0tLbEw1N1RETEpBZz09
Meeting-ID: 915 1618 2069
Passwort: 899399
Informationsveranstaltung Master of Education - Erweiterungsfach DGS 27.04.2022
Wir laden alle Studierenden und Lehrkräfte der Schulen mit dem Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation herzlich zur digitalen Informationsveranstaltung zum Erweiterungsmaster Deutsche Gebärdensprache am 27.04. von 17.00-17.45 Uhr ein.
Teilnehmen können Sie hier:
https://uni-koeln.zoom.us/j/92753398310?pwd=dmcwOHJkcFY5cXB3K1NkTDhCc3BCUT09
Meeting-ID: 927 5339 8310
Passwort: 388911
Es werden Gebärdensprachdolmetscher*innen anwesend sein.
Teilnehmen können Sie hier:
https://uni-koeln.zoom.us/j/92753398310?pwd=dmcwOHJkcFY5cXB3K1NkTDhCc3BCUT09
Meeting-ID: 927 5339 8310
Passwort: 388911
Es werden Gebärdensprachdolmetscher*innen anwesend sein.
Informationen für Studierende im ersten Semester
Weitere Informationen für Studierende im ersten Semester finden Sie unter https://www.hf.uni-koeln.de/30291
Stellenanzeige IFD
Der IFD sucht zeitnah nach einem Diplom Sozialarbeiter-Pädagogen bzw. Bachelor Soziale Arbeit (m/w/d)
Unter diesem Link finden Sie unter Stellenausschreibungen die Stellenanzeige
https://www.hf.uni-koeln.de/30291
Unter diesem Link finden Sie unter Stellenausschreibungen die Stellenanzeige
https://www.hf.uni-koeln.de/30291
FAQ Gebärdensprachkurse
1. DGS A1/A2 Zulassung zum MA-Lehramt: Nachweis der DGS-Kompetenz - Übergangsregelung
In der Zulassungsordnung zum Master vom 03.07.2019 (Amtliche Mitteilungen 44/2019) für Studierende eines Lehramts mit dem Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation ist festgelegt, dass die Studierenden, die ihr Studium im WS 19/20 aufgenommen haben, einen Nachweis in Deutscher Gebärdensprache über die Kompetenzstufe A2 vorlegen müssen. Diese Regelung gilt für die Zulassung dieser Studierenden zum Master ab dem WS 22/23..
Wir haben aufgrund der schwierigen Ausgangslage mit dem ZfL eine Übergangslösung für ein Jahr vereinbart. Studierende, die vor dem WS 20/21 ihr Studium aufgenommen haben, können noch für ein Jahr nach der alten Regelung zum Master zugelassen werden. D.h. für diese Studierenden reicht der Nachweis der Kompetenzstufe A1. Erst ab dem WS 23/24 müssen die Studierenden, die ab dem WS 19/20 zugelassen worden sind, den Nachweis A2 erbringen. Die Studierenden sind dann, wenn Sie noch nicht für den Master (mit der Kompetenzstufe A1) zugelassen worden sind, im 8. Semester.
2. Ich habe bereits DGS Kurse anderweitig besucht. Kann ich höhere DGS Kurse besuchen?
Bitte kontaktieren Sie Leonid Klinner (lklinner(at)uni-koeln.de) / Alexander Straub (astraub1(at)uni-koeln.de) und schicken Sie die Nachweise bitte mit. Vielleicht benötigen Sie dann einen Einstufungstest.
3. Wäre es möglich 2 bzw. 3 Kurse (z.B. DGS A2.2 und A2.3) ausnahmsweise gleichzeitig zu besuchen?
Leider ist dies nicht möglich, da die Reihenfolge der Lektionen entsprechend dem Schwierigkeitsgrad erstellt wurden, um eine fortlaufende Entwicklung zu erreichen.
4. Taube/Gehörlose/Schwerhörige mit der Kompetenz DGS?
Bitte kontaktieren Sie Leonid Klinner (lklinner(at)uni-koeln.de) oder Alexander Straub (astraub1(at)uni-koeln.de). Es ist möglich, dass bei Ihnen ein Einstufungstest vorgenommen wird. Nach dem Einstufungstest kann einer von uns bestätigen, dass Sie DGS bereits beherrschen, da bekommen Sie eine Bestätigung/Nachweis oder eine Kursempfehlung mit höherem Sprachniveau.
Für die Zulassung für einen Masterstudienplatz Sonderpädgogik (FS: Hören und Kommunikation) ist mind. DGS A2 notwendig und für den Masterstudiengang DGS als Unterrichtsfach das Sprachniveau DGS B1.
In der Zulassungsordnung zum Master vom 03.07.2019 (Amtliche Mitteilungen 44/2019) für Studierende eines Lehramts mit dem Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation ist festgelegt, dass die Studierenden, die ihr Studium im WS 19/20 aufgenommen haben, einen Nachweis in Deutscher Gebärdensprache über die Kompetenzstufe A2 vorlegen müssen. Diese Regelung gilt für die Zulassung dieser Studierenden zum Master ab dem WS 22/23..
Wir haben aufgrund der schwierigen Ausgangslage mit dem ZfL eine Übergangslösung für ein Jahr vereinbart. Studierende, die vor dem WS 20/21 ihr Studium aufgenommen haben, können noch für ein Jahr nach der alten Regelung zum Master zugelassen werden. D.h. für diese Studierenden reicht der Nachweis der Kompetenzstufe A1. Erst ab dem WS 23/24 müssen die Studierenden, die ab dem WS 19/20 zugelassen worden sind, den Nachweis A2 erbringen. Die Studierenden sind dann, wenn Sie noch nicht für den Master (mit der Kompetenzstufe A1) zugelassen worden sind, im 8. Semester.
2. Ich habe bereits DGS Kurse anderweitig besucht. Kann ich höhere DGS Kurse besuchen?
Bitte kontaktieren Sie Leonid Klinner (lklinner(at)uni-koeln.de) / Alexander Straub (astraub1(at)uni-koeln.de) und schicken Sie die Nachweise bitte mit. Vielleicht benötigen Sie dann einen Einstufungstest.
3. Wäre es möglich 2 bzw. 3 Kurse (z.B. DGS A2.2 und A2.3) ausnahmsweise gleichzeitig zu besuchen?
Leider ist dies nicht möglich, da die Reihenfolge der Lektionen entsprechend dem Schwierigkeitsgrad erstellt wurden, um eine fortlaufende Entwicklung zu erreichen.
4. Taube/Gehörlose/Schwerhörige mit der Kompetenz DGS?
Bitte kontaktieren Sie Leonid Klinner (lklinner(at)uni-koeln.de) oder Alexander Straub (astraub1(at)uni-koeln.de). Es ist möglich, dass bei Ihnen ein Einstufungstest vorgenommen wird. Nach dem Einstufungstest kann einer von uns bestätigen, dass Sie DGS bereits beherrschen, da bekommen Sie eine Bestätigung/Nachweis oder eine Kursempfehlung mit höherem Sprachniveau.
Für die Zulassung für einen Masterstudienplatz Sonderpädgogik (FS: Hören und Kommunikation) ist mind. DGS A2 notwendig und für den Masterstudiengang DGS als Unterrichtsfach das Sprachniveau DGS B1.
Zulassung zum MA-Lehramt: Nachweis der DGS-Kompetenz - Übergangsregelung
Zulassung zum MA-Lehramt: Nachweis der DGS-Kompetenz - Übergangsregelung
In der Zulassungsordnung zum Master vom 03.07.2019 (Amtliche Mitteilungen 44/2019) für Studierende eines Lehramts mit dem Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation ist festgelegt, dass die Studierenden, die ihr Studium im WS 19/20 aufgenommen haben, einen Nachweis in Deutscher Gebärdensprache über die Kompetenzstufe A2 vorlegen müssen. Diese Regelung gilt für die Zulassung dieser Studierenden zum Master ab dem WS 22/23..
Wir haben aufgrund der schwierigen Ausgangslage mit dem ZfL eine Übergangslösung für ein Jahr vereinbart. Studierende, die vor dem WS 20/21 ihr Studium aufgenommen haben, können noch für ein Jahr nach der alten Regelung zum Master zugelassen werden. D.h. für diese Studierenden reicht der Nachweis der Kompetenzstufe A1. Erst ab dem WS 23/24 müssen die Studierenden, die ab dem WS 19/20 zugelassen worden sind, den Nachweis A2 erbringen. Die Studierenden sind dann, wenn Sie noch nicht für den Master (mit der Kompetenzstufe A1) zugelassen worden sind, im 8. Semester.
In der Zulassungsordnung zum Master vom 03.07.2019 (Amtliche Mitteilungen 44/2019) für Studierende eines Lehramts mit dem Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation ist festgelegt, dass die Studierenden, die ihr Studium im WS 19/20 aufgenommen haben, einen Nachweis in Deutscher Gebärdensprache über die Kompetenzstufe A2 vorlegen müssen. Diese Regelung gilt für die Zulassung dieser Studierenden zum Master ab dem WS 22/23..
Wir haben aufgrund der schwierigen Ausgangslage mit dem ZfL eine Übergangslösung für ein Jahr vereinbart. Studierende, die vor dem WS 20/21 ihr Studium aufgenommen haben, können noch für ein Jahr nach der alten Regelung zum Master zugelassen werden. D.h. für diese Studierenden reicht der Nachweis der Kompetenzstufe A1. Erst ab dem WS 23/24 müssen die Studierenden, die ab dem WS 19/20 zugelassen worden sind, den Nachweis A2 erbringen. Die Studierenden sind dann, wenn Sie noch nicht für den Master (mit der Kompetenzstufe A1) zugelassen worden sind, im 8. Semester.
BM 4 Beratungsgespräche führen im Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation
In jedem Semester wird im BA-Studiengang Basismodul 4 (Grundlagen der Beratung) speziell für Studierende des FSP Hören und Kommunikation eine Übung angeboten. Sie vermittelt Inhalte und Kompetenzen, die maßgeblich für FörderpädagogInnen im FSP HuK sind und die in keinem anderen Seminar erarbeitet werden.
Wir bitten alle Studierende des FSP HuK im 5. Studiensemester, diese Veranstaltung zu belegen.
Wir bitten alle Studierende des FSP HuK im 5. Studiensemester, diese Veranstaltung zu belegen.